Werbeverbot nach dem Heilmittelwerbegesetz!
Seit dem 1. April 2006 gilt per Gesetz, dass das zeigen von Vorher/Nachher-Bildern untersagt ist.
§ 1 des Heilmittelwerbegesetz
(1)Dieses Gesetz findet Anwendung auf die Werbung für andere Mittel, Verfahren, Behandlungen und Gegenstände, soweit sich die Werbeaussage auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden bei Mensch oder Tier bezieht, sowie operative plastisch-chirurgische Eingriffe, soweit sich die Werbeaussage auf die Veränderung des menschlichen Körpers ohne medizinische Notwendigkeit bezieht.